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Kirchenwahl
am 24.2.2008
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Am
24. Februar findet in der Evangelischen Kirche von Westfalen die Kirchenwahl
statt, in der die Presbyterinnen und Presbyter auch für die
Gemeindeleitung der Evangelischen Trinitatis-Kirchengemeinde gewählt
werden.
Alle
vier Jahre stehen die Presbyterien, die Leitungsgremien der örtlichen
Kirchengemeinden, zur Wahl. Alle volljährigen Frauen und Männer, die
zur Gemeinde gehören, können sich zur Wahl stellen. Das Presbyterium
ist verantwortlich für die Gestaltung des Gemeindelebens, kümmert
sich um Mitarbeitende und Finanzen: Es vertritt die Gemeinde im
rechtlichen Sinne, trägt also auch Verantwortung für den Haushalt
und als Arbeitgeber. Das Presbyterium bestimmt den Kurs der
evangelischen Kirche vor Ort, setzt Schwerpunkte und Akzente, trifft
in bewegten Zeiten weitreichende Entscheidungen.
Zur
Wahl stehen 20 Kandidatinnen und Kandidaten. 12
Presbyterstellen sind zu besetzen.
Die
Gemeinde wählt in einem Wahlbezirk, d.h. dass alle Kandidatinnen und
Kandidaten von allen Gemeindegliedern gewählt werden können. Jeder
Wahlberechtigter hat 12 Stimmen, er kann also auf dem Wahlschein
maximal 12 Kandidatinnen und Kandidaten seine Stimme geben.
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Die Wahl findet statt am
Sonntag, den 24. Februar.
Es
werden zwei Stimmbezirke
gebildet, die jeweils in etwa die Grenzen der ehemaligen Christus-
kirchengemeinde und der Kirchengemeinde Heven umfassen. Das Wahllokal
für den Stimmbezirk 1
befindet sich im Gemeindezentrum
am Steinhügel, das für den Stimmbezirk
2 im Gemeindezentrum an der
Sandstr.
Die Wahllokale werden im Anschluss an die Gottesdienste in der
Kirche am Steinhügel bzw. in der Christuskirche gegen 12:15
Uhr geöffnet. Die Gottesdienste beginnen jeweils um 11:00 Uhr.
Die
Wahllokale werden um 16:00 Uhr
geschlossen.
Im
Anschluss erfolgt die Auszählung. Das Wahlergebnis wird in einer
Sondersitzung der Bevollmächtigten festgestellt und der Gemeinde
durch Aushang und Abkündigung mitgeteilt.
Wahlberechtigt
sind alle Gemeindeglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet
haben und im Wahlverzeichnis eingetragen sind. Das
Wahlverzeichnis enthält die Familiennamen, die Vornamen, den
Geburtstag und die Anschrift der Wahlberechtigten und lag im Vorfeld
zur Einsicht aus.
Wer
am Wahltag verhindert ist, seine Stimme persönlich abzugeben, kann
sein Wahlrecht über Briefwahl
ausüben. Dazu ist ein Antrag zu stellen bei
Bevollmächtigenausschuss
der evangelischen Trinitatis-Kirchengemeinde Witten
z.Hd. des Vorsitzenden A. Knorr
Steinhügel 38, 58455 Witten.
Ein
geeignetes Formular ist im Gemeindebüro, Steinhügel 38 und im Büro
Creative Kirche in Trinitatis, Sandstr. 12 erhältlich. Anträge auf
Briefwahl müssen bis spätestens Donnerstag,
21. Februar, 24 Uhr bei der Gemeindeleitung vorliegen.
Die
Briefwahlunterlagen werden den Antragstellern per Post zugestellt. Der
Wahlbrief wiederum muss am Wahltag bis spätestens zum Abschluss der
Wahl um 16 Uhr dem Wahlvorstand, der die Wahl durchführt, vorliegen.
Fragen und Anträge können Sie richten an den Bevollmächtigtenausschuss.
Für
Rückfragen stehen Ihnen
Andreas Knorr (Vors.) , Tel. 0173 6167044 und
Christine Engelsing
(Pfrin., stv. Vors.),
Tel. 02302 24411, gerne zur Verfügung.
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