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Kirchenwahl am 24.2.2008

>>> Hier geht's zur Kandidatenvorstellung <<<

Am 24. Februar findet in der Evangelischen Kirche von Westfalen die Kirchenwahl statt, in der die Presbyterinnen und Presbyter auch für die Gemeindeleitung der Evangelischen Trinitatis-Kirchengemeinde gewählt werden.

Alle vier Jahre stehen die Presbyterien, die Leitungsgremien der örtlichen Kirchengemeinden, zur Wahl. Alle volljährigen Frauen und Männer, die zur Gemeinde gehören, können sich zur Wahl stellen. Das Presbyterium ist verantwortlich für die Gestaltung des Gemeindelebens, kümmert sich um Mitarbeitende und Finanzen: Es vertritt die Gemeinde im rechtlichen Sinne, trägt also auch Verantwortung für den Haushalt und als Arbeitgeber. Das Presbyterium bestimmt den Kurs der evangelischen Kirche vor Ort, setzt Schwerpunkte und Akzente, trifft in bewegten Zeiten weitreichende Entscheidungen.

Zur Wahl stehen 20 Kandidatinnen und Kandidaten. 12 Presbyterstellen sind zu besetzen.

Die Gemeinde wählt in einem Wahlbezirk, d.h. dass alle Kandidatinnen und Kandidaten von allen Gemeindegliedern gewählt werden können. Jeder Wahlberechtigter hat 12 Stimmen, er kann also auf dem Wahlschein maximal 12 Kandidatinnen und Kandidaten seine Stimme geben.

>>> Hier geht's zur Kandidatenvorstellung <<<

Die Wahl findet statt am
Sonntag, den 24. Februar.

 Es werden zwei Stimmbezirke gebildet, die jeweils in etwa die Grenzen der ehemaligen Christus- kirchengemeinde und der Kirchengemeinde Heven umfassen. Das Wahllokal für den Stimmbezirk 1 befindet sich im Gemeindezentrum am Steinhügel, das für den Stimmbezirk 2 im Gemeindezentrum an der Sandstr.
Die Wahllokale werden im Anschluss an die Gottesdienste in der Kirche am Steinhügel bzw. in der Christuskirche gegen 12:15 Uhr geöffnet. Die Gottesdienste beginnen jeweils um 11:00 Uhr.

Die Wahllokale werden um 16:00 Uhr geschlossen.

Im Anschluss erfolgt die Auszählung. Das Wahlergebnis wird in einer Sondersitzung der Bevollmächtigten festgestellt und der Gemeinde durch Aushang und Abkündigung mitgeteilt.

Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Wahlverzeichnis eingetragen sind. Das  Wahlverzeichnis enthält die Familiennamen, die Vornamen, den Geburtstag und die Anschrift der Wahlberechtigten und lag im Vorfeld zur Einsicht aus.

Wer am Wahltag verhindert ist, seine Stimme persönlich abzugeben, kann sein Wahlrecht über Briefwahl ausüben. Dazu ist ein Antrag zu stellen bei

Bevollmächtigenausschuss der evangelischen Trinitatis-Kirchengemeinde Witten
z.Hd. des Vorsitzenden A. Knorr
Steinhügel 38, 58455 Witten.

Ein geeignetes Formular ist im Gemeindebüro, Steinhügel 38 und im Büro Creative Kirche in Trinitatis, Sandstr. 12 erhältlich. Anträge auf Briefwahl müssen bis spätestens Donnerstag,
21. Februar, 24 Uhr bei der Gemeindeleitung vorliegen.

Die Briefwahlunterlagen werden den Antragstellern per Post zugestellt. Der Wahlbrief wiederum muss am Wahltag bis spätestens zum Abschluss der Wahl um 16 Uhr dem Wahlvorstand, der die Wahl durchführt, vorliegen.

 Fragen und Anträge können Sie richten an den Bevollmächtigtenausschuss. 

Für Rückfragen stehen Ihnen
Andreas Knorr (Vors.) , Tel. 0173 6167044 und
Christine Engelsing (Pfrin., stv. Vors.),
Tel. 02302 24411, gerne zur Verfügung.

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zur Homepage der "Gemeindejugend Heven"

zur Homepage des "CVJM Heven"

zur Homepage des Musicalprojekts "Heaven Fun"

zur Homepage des "Kirchenkreis Hattingen-Witten"

zur Homepage der "Evangelischen Kirche von Westfalen"

Disclaimer

letzte Aktualisierung dieser Seite: 17-02-08
Impressum: Evangelische Trinitatis-Kirchengemeinde Witten, Steinhügel 38, 58455 Witten
info@trinitatis.org