
Andreas Knorr
(Vorsitzender)

Wilhelm Bohnet
(Finanzkirchmeister)

Gerd Pohlmann
(Baukirchmeister)

Martin Bartelworth

Christina
Böckmann-Günter

Ursula Boyer

Otto Kast

Norbert Klemz

Elsbeth Lange

Paul-Gerhard Milewski

Christa Nagel

Ralf Rathmann

Pfarrerin
Christine Engelsing

Pfarrerin
Heike Oberwelland

Pfarrer
Christian Uhlstein

Pfarrerin
Barbara Plümer
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Aufkreuzen
für die Gemeinde
So
lautet das Motto der Kirchenwahlen, die am
24. Februar 2008
in
der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) und damit auch in
der Evangelischen
Trinitatis-Kirchengemeinde Witten stattfinden.
Aufkreuzen und Ankreuzen: Alle vier Jahre stehen die Presbyterien,
die Leitungsgremien der örtlichen Kirchengemeinden, zur Wahl. Alle
volljährigen Frauen und Männer, die zur Gemeinde gehören, können
sich zur Wahl stellen. Das Presbyterium ist verantwortlich für die
Gestaltung des Gemeindelebens, kümmert sich um Mitarbeitende und
Finanzen: Es vertritt die Gemeinde im rechtlichen Sinne, trägt also
auch Verantwortung für den Haushalt und als Arbeitgeber. Das
Presbyterium bestimmt den Kurs der evangelischen Kirche vor Ort,
setzt Schwerpunkte und Akzente, trifft in bewegten Zeiten
weitreichende Entscheidungen.
Zum Redaktionsschluss für
diesen Bericht hatte die Gemeinde das sog. Wahlvorschlagsverfahren
gerade abgeschlossen. Nach der Gemeindeversammlung als Auftakt am
4.11.
wurden Menschen aus der Gemeinde gesucht, die für die Wahl der
Presbyterinnen und Presbyter kandidieren wollen. Nach Abschluss des
Verfahrens am
15.11.
um Mitternacht, hat der Bevollmächtigtenausschuss in einer
Sondersitzung am
18.11.
offiziell festgestellt, dass 20 Kandidatinnen und Kandidaten sich
bereit erklären, so dass wir am
24.2.2008
eine echte Wahl haben werden.
Wahlberechtigt ist übrigens
jedes zum Abendmahl zugelassene Gemeindeglied älter als 16 Jahre.
Im Januar, vom 6. bis zum 17., wird das Wahlverzeichnis mit allen
Wahlberechtigten zur Einsichtnahme ausgelegt werden. Nur wer im
Wahlverzeichnis steht, darf dann auch wirklich wählen. Das
Wahlverzeichnis entsteht aus den vorhandenen Gemeindegliederlisten.
Diese sind erfahrungsgemäß nicht zu 100 % korrekt. Deshalb sind
die Einträge zu prüfen. Einsprüche gegen das Wahlverzeichnis sind
während der Auslegungsfrist an die Gemeindeleitung zu richten.
Wir werden im Gemeindebrief
Anfang Februar über das genaue Verfahren zur Wahl weiter
informieren.
Andreas Knorr
Vorsitzender des
Bevollmächtigtenausschusses
knorr@trinitatis.org
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